Schüler

Handynutzung

Allgemeine Regelung

Laut unserer Schulordnung ist die Nutzung elektronischer Geräte nur mit Anweisung durch unsere Lehrkräfte erlaubt. Das betrifft ebenfalls die Nutzung von Handys.

Handys müssen ausgeschaltet oder auf lautlos gestellt sein und nicht-sichtbar verstaut sein.

Bei Zuwiderhandlung wird das betreffende Gerät in Verwahrung genommen. Es kann dann nach Unterrichtsschluss (Mo – Do 15 Uhr; Fr 12:45 Uhr) beim Lehrerzimmer abgeholt werden. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer.

Handy-Führerschein

Für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 8 gibt es seit dem Schuljahr 2025/2026 die Möglichkeit, einen Handy-Führerschein zu erwerben.

Dieser Erwerb ist an mehrere Bedingungen und das Bestehen einer Prüfung geknüpft. Weitere Informationen dazu finden sich im dazugehörigen Konzept.

Nach Erwerb des Handy-Führerschein kann das Handy in den Pausen im ausgewiesenen Handy-Bereich genutzt werden. Momentan befindet sich dieser Bereich in der Aula.